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Kapitel 8 von 12 · 56 Min. · 67 % des Romans

Kapitel 8: Der Prozess

Dies ist ein Roman, ein literarisches Werk, das mit fiktiven Mitteln arbeitet. Erfunden sind Dialoge, Szenen, Gedanken und das Ortsbild: Straßen, Häuser, Wege. Belegt sind die Namen, die Zahlen und der Verlauf der Ereignisse. Was hier wahr ist und was erzählt

Weimar, Juli 1947 - Juni 1949

Der erste Prozess

In den Wochen vor dem Prozess verwandelte sich Arthur Anders' Arbeitszimmer in eine Kanzlei. Aktenordner stapelten sich auf dem Schreibtisch, auf dem Boden, auf dem Stuhl neben dem Fenster, auf der Fensterbank, auf dem Regal, das Martha eigentlich für die Einmachgläser vorgesehen hatte. Sie musste sich ihren Weg zum Kaffeetisch bahnen wie durch ein Labyrinth aus Papier, und manchmal, wenn sie den Fuß zwischen zwei Stapel setzte, raschelte es unter ihren Sohlen, und Arthur sah von seinen Unterlagen auf und sagte: »Vorsicht, da liegt Zimmermanns Versicherung.«

Es war der Sommer 1947. Zwanzig Monate waren vergangen, seit man ihn und seinen Sohn ins Rathaus geholt hatte. Willi Koch saß seit August im Untersuchungsgefängnis in Weimar, seit die Russen ihn im Mai geholt und wieder laufen gelassen und die deutsche Kriminalpolizei ihn im Juni festgenommen und nach Weimar gebracht hatte, und er hatte gestanden. Den Zettel. Nur den Zettel. Aber das genügte für eine Anklage, und die Anklage lautete auf wissentlich falsche Anschuldigung und auf Körperverletzung im Amt, weil Koch in jener Nacht im Rathaus die weiße Binde getragen hatte, und wer eine weiße Binde trägt, ist ein Beamter, und wer als Beamter zuschlägt, hat einen Paragraphen.

Arthur hatte jedes Dokument gelesen, jede Aussage geprüft, jede Unklarheit markiert. Er war kein Jurist, aber er war Möbelfabrikant, und ein Mann, der sein Leben lang Holz verarbeitet hatte, wusste, dass eine Fuge entweder saß oder nicht saß, dass ein Maß stimmte oder nicht stimmte und dass keine Politur einen schiefen Zapfen gerademachte. Die Anklage gegen Koch musste sitzen wie ein guter Zapfen, und er würde dafür sorgen, dass kein Stück fehlte und keines wackelte. Er hatte jede Seite nummeriert, jedes Dokument mit einem Reiter versehen, jede Querverbindung mit einem Bleistiftstrich am Rand markiert. Der blaue Tintenfleck zwischen Daumen und Zeigefinger seiner linken Hand war inzwischen so tief in die Haut eingedrungen, dass kein Waschen mehr half. Martha nannte ihn manchmal »der Blaue«, ohne dass er es merkte.

Ganz oben lag ein Blatt, das er im April geschrieben hatte, mit seinem Namen darunter und dem Vermerk, dass er es an Eides statt versichere: Ich versichere hiermit, daß ich am 18. Oktober 1945, als die Werwolf-Verdächtigen verhaftet wurden, ebenfalls verhaftet gewesen bin. Ich war mit anderen zusammen im Polizeiraum im Rathaus von Greußen untergebracht und mußte mitanhören, wie mein Sohn von Koch beschimpft wurde. Er nannte meinen Jungen einen Lügner und Drecksack, und mein Junge versicherte immer wieder weinend, daß er nichts anderes sagen könne, daß er die Wahrheit gesagt habe. Es war das schwerste Blatt, das er je geschrieben hatte, und es war das einfachste, weil es nichts enthielt als das, was er gehört hatte.

Darunter lag Otto Zimmermanns, die jüngste, vom 21. Mai: dass er Anfang Dezember 1946 mit Sprecherlaubnis bei Koch im Weimarer Gefängnis gewesen sei und Koch ihm gesagt habe: Wer waren denn die Hauptmacher in Greußen? Franke und Elliger. Wer war der geistige Urheber? Kranhold. Und wer hat das mit der Maschine geschrieben? Nur die Mailändern. Und wo ist die? Über die Grenze. Wer hat das Protokoll geführt? Motz. Nun weißt Du alles. Zimmermanns Harry saß seit Neujahr. Und darunter Otto Neuberts, das längste: dass Koch ihm vierzehn Tage vor den Verhaftungen gesagt habe, dem Anders und verschiedenen anderen werde er eins auswischen; dass Koch bei den Vernehmungen dabei gewesen sei, solange er, Neubert, dabei gewesen sei; dass sein Sohn Herwarth am 31. Oktober verhaftet worden sei. Und ein viertes, von einem Mann namens Hoffmann, den man am 18. Oktober mitgeholt hatte und dem Koch die Faust nur deshalb nicht ins Gesicht setzte, weil einer dazwischenrief - wahrscheinlich, schrieb Hoffmann, wegen seines schweren Beinleidens: Koch beschimpfte mich, nannte mich einen Lügner und drohte mir: Hund, wenn du nicht die Wahrheit sagst, schlage ich dich, daß du liegenbleibst.

Paul Kögel kam jeden Abend nach der Arbeit vorbei. Er klopfte immer dreimal, kurz, und Arthur öffnete die Tür, ohne zu fragen, wer da war, weil nur Kögel so klopfte. Die beiden Männer saßen dann am Schreibtisch, tranken den dünnen Nachkriegskaffee - Malz und Zichorie, die Martha mit einem Schuss heißem Wasser verlängerte, damit es für zwei Tassen reichte - und gingen die Dokumente durch.

»Vier Versicherungen an Eides statt«, sagte Kögel. »Das Gutachten von Dr. Schatz. Kochs Geständnis vor der Kriminalpolizei, im Wortlaut, mit dem Motiv - er habe sich zurückgesetzt gefühlt und wieder beachtet werden wollen. Und Sie sind Nebenkläger, Sie, August Pfeiffer und Alfred Müller, mit einem Anwalt aus Erfurt, der seinen Beruf versteht.« Er zählte an den Fingern ab, wobei er jeden Finger einzeln umklappte, als hake er eine Liste ab. »Was fehlt?«

»Die Jungen«, sagte Arthur.

Das war es, was fehlte, und es war das, was nicht zu beschaffen war. Kein Gericht in Thüringen konnte einen Jungen aus einem sowjetischen Speziallager als Zeugen laden. Die Verhafteten, um die es ging, konnten nicht sagen, was mit ihnen geschehen war; es konnten nur die sagen, die daneben gestanden hatten, und das Gericht würde sich mit denen begnügen müssen, die man laufen gelassen hatte.

Rechtsanwalt Eduard Hoffmann hatte Arthur im Mai in seiner Kanzlei in Erfurt empfangen, einem Zimmer mit hohen Fenstern und einem Aktenschrank, der die ganze Wand einnahm. Hoffmann war ein Mann von sechzig mit einem grauen Bart und einer Art zu lesen, bei der er die Seiten nicht umblätterte, sondern hob, als wöge er sie. Er hatte die Akten gelesen - alle Akten, den ganzen Ordner, den Arthur mitgebracht hatte - und eine halbe Stunde lang nichts gesagt. Arthur saß ihm gegenüber und wartete, und das Warten war schwerer als alles Schreiben, weil er zum ersten Mal seit anderthalb Jahren nicht mehr in der Hand hatte, was geschah.

Dann hatte Hoffmann aufgeblickt und gefragt: »Wie alt war der Jüngste?«

»Vierzehn«, hatte Arthur gesagt. »Hans Götze. Vierzehn Jahre alt, als sie ihn holten. Kurt Weiß war sechzehn, mein Karl-Heinz siebzehn. Aber es waren nicht nur Jungen, Herr Rechtsanwalt. Der Älteste war siebenundfünfzig - Bohrloch, der Stadtgärtner. Und Hafermalz, der die Sparkasse kontrolliert hat, war siebenundvierzig, ein Familienvater. Achtunddreißig Greußener zwischen vierzehn und siebenundfünfzig, alle angeblich derselben Werwolf-Bande.« Er hatte einen Moment innegehalten. »Wir wissen nicht, wo sie sind. Wir wissen nicht, ob sie leben. Wir haben seit dem Herbst einen Zettel, auf dem steht, dass es ihnen gutgeht.«

Hoffmann hatte die Akten zugeklappt. »Ich vertrete die Nebenklage.«

Arthur hatte ihm die Hand gegeben, und Hoffmanns Händedruck war fest und kurz, der Händedruck eines Mannes, der wusste, worauf er sich einließ, und es trotzdem tat. Auf dem Rückweg im Zug hatte Arthur zum ersten Mal seit Jahren etwas empfunden, das Hoffnung ähnelte - nicht die große Hoffnung, die alles versprach, sondern die kleine, vorsichtige, die nur sagte: Es gibt jemanden, der zuhört.

Am Morgen des 23. Juli 1947 fuhr Arthur mit Martha, Thea Weiß, Gisela Müller, Alfred Müller, August Pfeiffer und einem Dutzend weiterer Eltern nach Weimar. Es war ein heißer Sommermorgen, die Felder standen gelb, und durch die offenen Fenster des Zuges zog der Geruch von Getreide herein, süß und beinahe unverschämt heiter für einen Tag wie diesen.

Niemand sprach viel. Die Stille war die Stille von Menschen, die sich auf etwas vorbereiteten, das größer war als sie - ein Ereignis, das über Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit entscheiden würde und auf das sie keinen Einfluss hatten, obwohl sie fast zwei Jahre lang alles getan hatten, was in ihrer Macht stand.

Frieda Bähr saß neben Thea Weiß und strickte. Sie strickte immer, wenn sie nervös war - ihre Hände brauchten etwas zu tun, sonst griffen sie ins Leere. Ihre Nadeln klickten gleichmäßig, und das Geräusch war das Einzige, was die Stille im Abteil füllte. Sie strickte einen Pullover für ihren Karl, grau, aus einem Wollrest, den sie aufgetrennt hatte, und sie strickte ihn nach dem Maß, das ihr Sohn vor anderthalb Jahren gehabt hatte, weil sie kein anderes kannte.

Der Gerichtssaal des Schöffengerichts war ein nüchterner Raum mit hohen Fenstern und einer Holzvertäfelung, die bessere Zeiten gesehen hatte. Die Farbe blätterte an den Wänden, und an einer Stelle war der Putz von der Decke gefallen und hatte eine helle Stelle hinterlassen, die aussah wie eine Landkarte eines unbekannten Landes. An der Stirnseite hing ein Porträt - nicht mehr Hitler, wie noch vor zwei Jahren, sondern ein leerer Nagel, an dem nichts hing. Niemand hatte sich die Mühe gemacht, etwas Neues aufzuhängen.

Arthur Anders saß in der ersten Reihe, dort, wo die Nebenkläger saßen, neben August Pfeiffer, dem Vater von Hans-Joachim, und Alfred Müller, Norberts Vater, einem stillen, hageren Mann mit einem schwachen Herzen, der Gisela die Briefe schreiben ließ und der heute selbst gekommen war, weil es um seinen Sohn ging. Und er betrachtete den Mann, der am Angeklagtentisch Platz genommen hatte.

Willi Koch trug einen Anzug, der ihm zu groß geworden war - dreizehn Monate Untersuchungshaft hatten ihn schmaler gemacht. Die Schultern hingen, der Kragen stand ab. Koch wirkte kleiner als in Arthurs Erinnerung, als hätte ihn das, was er trug, physisch geschrumpft. Sein zurückweichender Haaransatz war weiter zurückgewichen, als wollte auch das Haar sich von ihm entfernen. Neben ihm saß sein Verteidiger, Rechtsanwalt Seyfarth, ein Mann mit scharfen Augen und einem Aktenkoffer; auf der Seite der Nebenkläger nicht Hoffmann selbst, sondern sein Assessor, Dr. Rinck aus Erfurt, ein junger Mann mit Untervollmacht und einer Stimme, die noch übte; und in der zweiten Reihe hinter ihm, in einem dunklen Kleid, mit einem Hut, der das Gesicht beschattete, Elisabeth Koch, die Hände im Schoß gefaltet, reglos, die Schultern eingezogen, als nähme sie so wenig Raum wie möglich ein.

Im Saal saßen die Greußener. Sie füllten die Zuschauerbänke, eine stumme Wand aus Gesichtern, die Koch nicht ansah - Eltern, Nachbarn, Bekannte, und ganz hinten, mit einem Notizblock, ein junger Mann, den Arthur nicht kannte und der mitschrieb.

Amtsgerichtsrat Dr. Roßmann eröffnete die Verhandlung. Ein Mann in den Fünfzigern mit einer Stimme, die gewohnt war, über Zaunhöhen und Wasserrechte zu sprechen, und der jetzt einen Fall vor sich hatte, für den es in seinem Gesetzbuch keinen richtigen Paragraphen gab. Die Anklage verlas Oberstaatsanwalt Dr. Berger, ein großer Mann mit einer sonoren Stimme, der die Worte wissentlich falsche Anschuldigung aussprach, als lese er sie zum ersten Mal.

Koch bestritt nichts. Das war das Merkwürdige an diesem ersten Tag: Er hatte den Zettel gestanden, im Juni 1946, vor der Kriminalpolizei, und er gestand ihn wieder, mit derselben Formel, in derselben Reihenfolge, als läse er es von einem Blatt ab, das er auswendig gelernt hatte. Er habe sich in politischer Hinsicht stark zurückgesetzt gefühlt. Seine Parteigenossen hätten ihn nicht für aktiv genug gehalten. Er habe durch den Zettel erreichen wollen, dass man ihn wieder mehr beachte. Er sagte es mit gesenktem Kopf, in einem Ton, der zerknirscht klingen sollte und der nur klein klang.

Was er bestritt, war der Rest. Dass er geschlagen habe. Dass er außer Pfeiffer irgendjemanden geschlagen habe. Dass sein Zettel etwas mit den Verhaftungen zu tun gehabt habe, die ja schon vorher beschlossen gewesen seien, wegen der getippten Zettel, die er nicht geschrieben habe.

Dann die Zeugen. Otto Neubert, der von den vierzehn Tagen berichtete und von dem Satz mit dem Auswischen, und der sagte, er sei selbst dabei gewesen, bis eins in der Nacht, und Koch die ganze Zeit auch; und der dann, mit einer Stimme, die brüchig wurde, sagte, dass sein eigener Sohn zwei Wochen später geholt worden sei. Auf Befragen wurde er kleiner: Koch habe als Zivilist dabeigesessen, als Zuhörer, in einer Ecke; ob er jemanden geschlagen habe, wisse er nicht. Arthur hörte es und sah auf seine Hände. Karl Kellermann, achtundvierzig Jahre alt, Schneider in Greußen, der von der Binde nichts gesehen haben wollte - »Der Angeklagte trug Zivil, ich hatte nicht den Eindruck, dass er irgendeine Funktion hatte« - und der dann doch erzählte, wie Koch gerufen hatte, man solle ihn in den Keller sperren, und was er im Keller von Pfeiffer gehört und an Pfeiffers Kopf gesehen hatte, und dass auch Müller und Anders gesagt hätten, Koch habe sie mit einem harten Gegenstand geschlagen. Und Arthur Anders.

Er trat vor, ein Mann von zweiundfünfzig Jahren, Kaufmann in Greußen - so gab er es zu Protokoll; Möbelfabrikant war kein Wort für ein Protokoll -, nicht verwandt und nicht verschwägert mit dem Angeklagten, und sagte, was er im April aufgeschrieben hatte: dass er am 18. Oktober verhaftet und als Letzter vernommen worden sei. Dass er im Nebenraum gehört habe, wie sein Junge geschlagen wurde und von Koch beschimpft, Drecksack und so weiter. Dass sein Sohn geweint und immer wieder beteuert habe, er habe die Wahrheit gesagt. »Ich habe ihn an der Stimme erkannt«, sagte Arthur, und es war das einzige Mal an diesem Tag, dass seine Stimme nicht fest war. Dass Koch zu ihm sehr hämisch gewesen sei und ihn zum Teil selbst vernommen habe, als spiele er eine Hauptrolle. Dass er gehört habe, wie Koch schrie, wenn es nach ihm ginge, würden noch fünfhundert Nazis verhaftet. Dass sein Sohn ihm durch Zeichen zu verstehen gegeben habe, dass Koch ihn geschlagen hatte.

Koch stand auf. »Ich habe Ihnen nur die Wahrheit gesagt!«, rief er dem Zeugen zu, und dann: »Sie haben im Krieg gesagt, lieber noch vierzehn Tage Terrorangriffe als den Krieg verloren!«

»Das bestreite ich«, sagte Arthur. »Ich kann mich nicht entsinnen, das gesagt zu haben.« Er sagte es ruhig. Er sagte nicht, was er dachte: dass ein Mann, der auf der Anklagebank saß, weil er achtunddreißig Familien einen Werwolf angehängt hatte, jetzt versuchte, dem Vater eines der Verhafteten einen Nazi anzuhängen, mit einem Satz, für den es keinen Zeugen gab außer ihm.

»Ihr Sohn war verschiedene Male abends in der Sperrzeit auf der Straße«, sagte Koch.

»Mein Sohn ist einmal nach der Sperrstunde auf der Straße gewesen«, sagte Arthur. »Er hatte dafür drei Tage Hausarrest. Ich habe dann immer auf seine Pünktlichkeit gesehen.« Und im Saal ging ein Geräusch durch die Reihen, das kein Lachen war und dem Lachen doch nahe kam, weil es so absurd war: ein Vater, der vor einem Gericht in Weimar erklärte, dass sein Sohn nach einem Abend Ausgang Hausarrest bekommen hatte, während der Sohn seit einundzwanzig Monaten in einem Lager saß, von dem man nicht wusste, wo es war.

Die Zeugen blieben unbeeidigt. Das Gericht beschloss es nach Anhörung der Beteiligten, nach Paragraph einundsechzig, und Arthur verstand nicht, was das bedeutete, bis Rinck es ihm in der Pause erklärte: Man traute ihnen nicht so weit, dass man ihre Worte unter Eid hätte stellen wollen. Es war eine Formalität. Es war eine Ohrfeige.

Was Oberstaatsanwalt Dr. Berger in seinem Plädoyer sagte, hat er später anders erzählt. Er habe, sagte er zehn Monate danach, als man ihn fragte, dem Sinne nach gesagt, es sei bedauerlich, welches Schicksal die Hitlerjungen jetzt getroffen habe, und dieses Schicksal wäre den Müttern und Vätern, die heute so zahlreich im Saal seien, erspart geblieben, wenn sie sich seinerzeit mit derselben Empörung gegen den Krieg gewandt hätten. So habe er es gemeint.

Was die Eltern hörten, war etwas anderes, und sie hörten es alle gleich, und sie haben es aufgeschrieben und an den Generalstaatsanwalt geschickt, Wort für Wort: Wenn paar hunderttausend gestorben sind, kommt es auf 38 auch nicht an. Koch ist ja nicht der Schuldige, sondern die Mütter sind schuld. Sie hatten verhindern sollen, dass ihre Söhne in den Krieg -

Weiter kam er nicht, weil Dr. Roßmann ihn unterbrach, und niemand hätte sagen können, ob aus Takt oder aus Zeitgründen. Gisela Müller saß in der zweiten Reihe und bewegte die Lippen, ohne einen Laut, und Alfred Müller neben ihr legte ihr die Hand auf den Arm.

Die Verteidigung nannte Koch ein kleines Rad in einem großen Getriebe. Einen Mann, der aus gekränktem Ehrgeiz einen Zettel geschrieben habe, ja, und der dafür gestraft werden müsse, aber der nicht verantwortlich gemacht werden könne für das, was eine Besatzungsmacht mit ihren eigenen Listen und ihren eigenen Gerichten getan habe. Die Verhaftungen seien beschlossen gewesen, ehe sein Zettel auf dem Tisch lag. Und geschlagen habe er höchstens einmal, in der Aufregung, den Pfeiffer, der ihm gedroht habe, man spreche sich noch.

Dann das Urteil.

Dr. Roßmann las es vom Blatt, mit der Stimme, mit der er Zaunhöhen entschied. Wissentlich falsche Anschuldigung: schuldig. Körperverletzung im Amt, in zwei Fällen, Pfeiffer und Anders: schuldig. Strafschärfend: Ehrgeiz und Geltungsbedürfnis des Angeklagten. Strafmildernd: die bisherige Unbestraftheit und das offene, reumütige Geständnis - was den Zettel betraf. Strafschärfend außerdem: die Schläge, eine verdammenswerte Ausschreitung.

»Der Angeklagte wird wegen wissentlich falscher Anschuldigung und ferner wegen Körperverletzung im Amt in zwei Fällen zu insgesamt zwei Jahren Gefängnis und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Von der erkannten Strafe gelten dreizehn Monate durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt.«

Zwei Jahre. Abzüglich dreizehn Monate. Arthur rechnete, weil er ein Mann der Zahlen war, und kam auf elf Monate, und dann kam er auf etwas, das er nicht aussprechen wollte und das Rinck ihm in der Pause bestätigte: dass man nach drei Vierteln einer Strafe auf Bewährung entlassen werden konnte, bei guter Führung, und dass Kochs drei Viertel, die dreizehn Monate mitgerechnet, kurz vor Weihnachten voll sein würden - und dass Koch gut führen konnte, wenn es ihm nützte.

Einen Moment lang war es still, und es blieb still. Niemand rief. Die Greußener saßen, wie sie gesessen hatten, eine Wand aus Gesichtern, und nur wer hinsah, sah, was hinter den Gesichtern arbeitete. Erst draußen, im Korridor, sagte eine Frau laut, was alle dachten - Frieda Bähr, die Stricknadeln in der Hand wie etwas, das sie vergessen hatte: »Zwei Jahre. Für achtunddreißig.« Der junge Mann mit dem Notizblock schrieb es auf.

Arthur saß und rührte sich nicht. Neben ihm sagte Rinck leise: »Berufung. Morgen. Hoffmann legt sie ein, und wir gehen bis nach Gera, wenn es sein muss.« Und Arthur nickte, weil ein Werkzeug ein Werkzeug war, auch ein stumpfes, und weil er nichts anderes hatte.

Am nächsten Tag lag die Berufung der Nebenkläger beim Gericht, drei Tage später ihre Begründung, aus Erfurt.

Im Dezember 1947 kam Willi Koch nach Hause.

Es geschah, wie Rinck es vorausgesagt hatte, und es geschah auf den Tag. Am 19. Dezember - so stand es in dem Schreiben, das Arthur zwei Wochen später zu sehen bekam - ordnete Oberstaatsanwalt Berger auf Antrag des Verteidigers Seyfarth die Entlassung des Gefangenen Willi Koch an, auf Bewährung, weil er drei Viertel seiner Strafe verbüßt habe und sich gut geführt habe. Man gab ihm seine Sachen zurück und einen Fahrschein, und noch am selben Abend ging er durch Greußen, den Kragen hochgeschlagen, den Kopf gesenkt, wie er immer gegangen war, vom Bahnhof zum Kirchplatz, an der Bäckerei Henning vorbei, an der Schmiede vorbei, aus der kein Hammer klang, an dem Laden der Bährs vorbei, in dessen Fenster ein grauer Pullover lag, halb fertig, mit den Nadeln darin.

Er hatte sich in seinen Gesuchen Untersuchungsgefangener genannt, und das Wort war nach Greußen gelangt, wie Wörter aus Kanzleien gelangen, und es war sein Wort, das in Greußen zuerst die Runde machte: dass ein Untersuchungsgefangener über Weihnachten nach Hause komme, während die Jungen, die er in den Keller gebracht hatte, das dritte Weihnachten hinter Gittern saßen, in einem Lager, von dem man den Namen nur noch durch Gerüchte kannte. Die Empörung darüber, schrieb Frieda Bähr am 29. Dezember an den Minister für Justiz, sei in Greußen groß. Sie schrieb es an ihrem Ladentisch, mit derselben Hand, die die Nadeln hielt, in einer Schrift, die sie sich für Rechnungen angewöhnt hatte, und sie schrieb auch im Namen der anderen Eltern, und sie bat den Minister, nachprüfen zu wollen, wie es möglich sei, dass ein Untersuchungsgefangener auf Urlaub kommen könne. Denn jeder anständig denkende Mensch fragt sich: Wo bleibt da das Recht in einem freien, demokratischen Staate?

Sie war nicht die Einzige. Zwei Tage vor ihr hatte Paula Dreißig geschrieben, auf dem Briefbogen ihres Mannes Max, dessen Max seit Weihnachten 1945 fort war - sie, die ihre Partei gerade als Schöffin gemeldet hatte -, dass Koch vor dem Schöffengericht die Tat zugegeben habe und zu der unglaublich geringen Strafe von zwei Jahren verurteilt worden sei, und schon vorher der Tischler Elliger, der am Tisch im Rathaus gesessen hatte und jetzt hörte, dass Koch im Gefängnis erzählte, die Hauptmacher seien Franke und Elliger gewesen, und der verlangte, Koch gegenübergestellt zu werden, im Beisein eines Staatsanwalts, weil er es sich und seiner Familie nicht zumuten könne, wegen einer gemeinen Verleumdung in Greußen von der Seite angesehen zu werden. Es war die Zeit, in der in Greußen jeder jeden von der Seite ansah. Nur Koch sah niemand an.

Er ging an Weihnachten nicht ins Kino, das ihm nicht mehr gehörte. Er ging nicht in den »Goldenen Löwen«. Er saß in der Wohnung am Kirchplatz, mit Elisabeth, an dem Tisch mit den weißen Tellern, die ihre Mutter ihnen zur Hochzeit geschenkt hatte, und was die beiden an diesem Abend zueinander sagten oder nicht sagten, hat niemand erfahren, weil niemand gefragt hat.

Arthur Anders saß an diesem Abend am Schreibtisch. Vor ihm lag der Brief an den Generalstaatsanwalt in Gera, den er im August geschrieben hatte, auf acht Seiten, und der jetzt in Abschrift bei den Gerichtsakten lag, und er schrieb einen neuen, und der neue enthielt einen Satz, den er dreimal strich und dreimal wieder hinschrieb, weil er wahr war und weil er ihn nicht wahr haben wollte: Der Mann, der meinen Sohn in den Keller gebracht hat, feiert heute Weihnachten in Greußen. Mein Sohn nicht.

Papier

Das Jahr 1948 war das Jahr, in dem Arthur lernte, dass ein Gericht Recht haben kann und trotzdem unrecht.

Am 13. Mai 1948 verhandelte das Landgericht Weimar die Berufung, und es verhandelte sie eine Stunde. Es stellte fest, dass die Nebenklage bei einer Anklage wegen Körperverletzung im Amt gesetzlich nicht zulässig sei, und dass die Berufung der Nebenkläger folglich zu verwerfen sei, und dass das Urteil vom 23. Juli 1947, soweit es die falsche Anschuldigung betraf, ohnehin rechtskräftig sei, weil weder die Staatsanwaltschaft noch der Angeklagte es angefochten hatten. Koch, der seine eigene Berufung eingelegt hatte, zog sie in derselben Stunde zurück. Und Oberstaatsanwalt Berger, der noch einmal in die Verhandlung eingriff, erklärte den vielen Anwesenden aus Greußen, der Täter der maschinengeschriebenen Zettel sei wahrscheinlich eine Frau, die im Westen sei. Mehr sagte er nicht dazu. Einen Namen nannte er nicht.

»Sie sagen, wir dürfen gar nicht klagen«, sagte Arthur auf dem Heimweg zu Hoffmann. »Zwei Jahre haben wir gekämpft, und sie sagen, wir waren nie im Saal.«

»Sie sagen, das Gesetz lässt Sie nicht in den Saal«, sagte Hoffmann. »Das ist ein Unterschied. Und es gibt einen anderen Weg in den Saal.«

Der andere Weg hieß Kassation. Es war ein Gesetz aus dem Oktober 1947, das rechtskräftige Urteile aufheben konnte, wenn sie gröblich der Gerechtigkeit widersprachen, und Hoffmann beantragte sie noch am selben Tag, im Namen von Arthur Anders, August Pfeiffer und Alfred Müller, und im Namen sämtlicher Angehöriger der verhafteten Jugendlichen. Es befinden sich noch heute 39 junge Männer und Jugendliche in Haft, über deren Schicksal den Angehörigen trotz eifrigster Bemühungen auch heute noch nichts bekannt ist. Er legte eine eidesstattliche Versicherung des Dr. Schatz bei, des Schriftsachverständigen, der bezeugte, dass der Handzettel schon vor dem 18. Oktober vorgelegen habe und dass Koch damit die sämtlichen Verhaftungen verursacht habe. Und er rügte, dass das Schöffengericht Koch nicht wegen Freiheitsberaubung verurteilt habe, nach Paragraph zweihundertneununddreißig, begangen in mittelbarer Täterschaft, denn gerade die Tat Kochs sei ursächlich für die Freiheitsberaubung gewesen.

Es war der Frühling, in dem sich die Mütter das Recht nahmen, in Weimar an Türen zu klopfen. Frau Dreißig und Frau Bähr fuhren im April hin und sprachen im Justizministerium vor, zweimal an einem Tag, vormittags und nachmittags, und erklärten dem Beamten, der sie empfing, was in Greußen jeder wusste und was in Weimar noch immer niemand aufschreiben wollte. Frieda Neubert schrieb an den Rundfunk, an den Sender in Weimar, im März, und der Brief ist erhalten, mit allem, was darin steht: dass sie wohl fünfzigmal in Weimar gewesen sei; dass die Eltern seit über zwei Jahren um ihre Kinder kämpften; und dass der Kreispolizeileiter, derselbe Großniklaus, der im Rathaus die Namen geschrieben hatte, ihr gegenüber wiederholt den Ausspruch getan habe: »Der Verbrecher wird von mir eigenhändig auf dem Marktplatz in Greußen gehängt!« Es half nichts. Aber es lag jetzt bei den Akten, und Akten waren, was Arthur verstand.

Der Landgerichtspräsident schrieb an seinen Minister, und der Minister schrieb an den Generalstaatsanwalt, und in einem dieser Vermerke stand ein Satz, den Kögel abschrieb und Arthur in die Hand drückte, weil er zum ersten Mal in einer Amtsstube das Wort gebrauchte, das die Eltern seit zwei Jahren gebrauchten: dass hier vierzig Jugendliche durch die verbrecherischen Taten eines halb Geisteskranken verschleppt worden seien.

Im Juli beantragte der Generalstaatsanwalt in Gera selbst die Kassation. Und am 13. September 1948 hob der Zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Gera das Urteil vom 23. Juli 1947 auf, nebst den ihm zugrunde liegenden Feststellungen, und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an die Große Strafkammer des Landgerichts Weimar zurück. Die Strafe sei angesichts der schweren Folgen und der besonderen Verwerflichkeit der Tat viel zu gering. Die Strafkammer werde zu prüfen haben, ob die vom Angeklagten begangene schwere Freiheitsberaubung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Kontrollratsgesetzes Nummer zehn zu bewerten sei.

Kögel las den Beschluss dreimal, ehe er ihn Arthur gab. »Sie nehmen das Gesetz der Alliierten«, sagte er. »Das Gesetz, das man gegen die Nazis gemacht hat. Und sie wollen es gegen Koch lesen.« Er nahm die Brille ab und putzte sie. »Ich hätte nicht gedacht, dass ich das noch erlebe.«

Willi Koch war da schon nicht mehr in Greußen. Am 20. August hatte er dem Generalstaatsanwalt einen Brief geschrieben, vom Kirchplatz aus, in seiner kleinen, unregelmäßigen Schrift: Er könne zur Hauptverhandlung nicht persönlich erscheinen. Durch die wirtschaftliche Notlage, die wieder über seine Familie hereingebrochen sei, habe er sich freiwillig für den Erzbergbau nach Aue verpflichtet, auf ein Jahr bzw. zwei Jahre. Er war in die Wismut gegangen, in die Schächte im Erzgebirge, wo man nach Uran grub und keine Fragen stellte, und im März des nächsten Jahres schrieb der Beauftragte seines russischen Schachtleiters aus Oberschlema an die Staatsanwaltschaft, man möge von einer persönlichen Anwesenheit des Herrn Koch absehen, er stehe zur Zeit in einer produktiv wichtigen Arbeit und sei unabkömmlich.

»Unabkömmlich«, sagte Arthur und legte das Blatt zu den anderen. »Der Mann, der achtunddreißig Familien einen Werwolf angehängt hat, ist unabkömmlich.«

Am 1. April 1949 erschien Koch nicht zum Termin. Das Gericht vertagte, erließ Haftbefehl und ließ ihn holen. Es war das erste Mal, dass ein deutsches Gericht Willi Koch holen ließ, wie er die Jungen hatte holen lassen: ohne zu fragen, ob es ihm passte.

Der zweite Prozess

Am Morgen des 2. Juni 1949 fuhr Arthur mit Martha, Thea Weiß, Heinrich Hohenstein und einem halben Dutzend weiterer Eltern mit dem Bus nach Weimar. Es war ein milder Frühsommermorgen, Tau lag auf den Feldern und brannte unter der ersten Sonne schon wieder weg, und durch die offenen Spalten der Fenster zog der Geruch von gemähtem Gras herein, und die Fahrt roch nach Sommer, als ginge sie das alles nichts an. Die Fenster des Busses waren schmutzig, und die Landschaft dahinter sah aus wie ein verblasstes Foto - grün und unscharf und unwirklich, als führen sie nicht durch Thüringen, sondern durch einen Traum, aus dem man nicht aufwachte.

Arthur hatte die Nacht zuvor nicht geschlafen. Er hatte am Schreibtisch gesessen und die Dokumente durchgegangen, zum hundertsten Mal, jede Seite, jede Zeile, jedes Wort. Er kannte den Fall besser als jeder Anwalt, besser als der Staatsanwalt, besser als der Richter. Er kannte ihn, weil es nicht nur ein Fall war, sondern sein Leben - das Leben seines Sohnes, zusammengefasst in Aktenordnern und Beweisstücken und Zeugenaussagen. Um vier Uhr morgens hatte Martha die Treppe heruntergekommen, ihn am Schreibtisch gefunden und gesagt: »Du musst schlafen, Arthur.« Und er hatte geantwortet: »Morgen. Morgen schlafe ich.«

Niemand sprach viel im Bus. Diesmal war die Stille anders - nicht die von Menschen, die warten, sondern von Menschen, die es schon einmal erlebt hatten - ein Ereignis, das über Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit entscheiden würde und auf das sie keinen Einfluss hatten, obwohl sie fast vier Jahre lang alles getan hatten, was in ihrer Macht stand. Es war der dritte Prozess, zu dem sie fuhren, und der erste, in dem sie nicht klagen durften, das hatte Hoffmann ihnen vorausgesagt, und Rinck würde es trotzdem beantragen, weil man alles beantragt, was man beantragen kann; der Staat klagte jetzt, in seinem eigenen Namen, und die Eltern waren Zeugen und Zuschauer. Der Staat, hatte Hoffmann gesagt, sei manchmal ein besserer Kläger als ein Vater. Arthur glaubte es nicht, aber er hatte es akzeptiert.

Ganz hinten saß eine Frau allein, die Garbe-Mutter, und hielt ein gerahmtes Foto auf dem Schoß. Es war das Foto, das auf Hansens Kommode gestanden hatte - ein schmaler Junge mit dunklem, gescheiteltem Haar und ernsten Augen, die zu alt waren für sein Gesicht, und einem Mundwinkel, der gerade dabei war, sich zu einem Lächeln zu entscheiden, und es dann doch nicht tat. Sie hatte es mitgebracht, obwohl niemand sie darum gebeten hatte und obwohl es vor Gericht keinen Platz dafür gab. Es war ihr Beweisstück - nicht für den Richter, sondern für die Welt.

Heinrich Hohenstein, der Schmied, trug seinen besten Anzug, den er seit seiner eigenen Hochzeit nicht mehr angehabt hatte. Die Ärmel waren ein wenig zu kurz - Hohensteins Arme waren die Arme eines Mannes, der sein Leben am Amboss verbracht hatte, breiter und länger, als ein Schneider es vorgesehen hatte. Er saß steif auf der Bank, die Hände auf den Knien, die Pranken wie Schaufeln, und sein Gesicht war so hart wie das Eisen, das er täglich bearbeitete. »Wenn der da rauskommt wie vor zwei Jahren«, sagte er halblaut zu seiner Frau, »dann gehe ich ihn mir selber holen. In Aue, wenn es sein muss.«

»Heinrich«, sagte seine Frau leise und legte die Hand auf seinen Arm. Ihre Hand verschwand fast in seinem Ärmel.

»Ich sage nur, was ich denke.«

»Ich weiß, was du denkst. Aber heute nicht. Heute lassen wir das Gericht denken.«

Hohenstein schwieg.

Frieda Bähr saß neben Thea Weiß und strickte. Der graue Pullover war längst fertig und lag zu Hause in einer Schublade, nach einem Maß, das vielleicht nicht mehr stimmte; sie strickte jetzt einen zweiten, größer, weil ein Junge, der mit dreiundzwanzig gegangen war, in dreieinhalb Jahren breiter werden konnte, oder schmaler, und weil sie nicht wusste, welches, und weil ihre Hände etwas zu tun brauchten. Thea Weiß saß neben ihr, aufrecht wie immer, die Hände im Schoß gefaltet, das schwarze Kleid, das sie seit dem Verschwinden ihres Sohnes trug. Sie sprach kein Wort und sah geradeaus, und Martha, die drei Reihen weiter vorn saß, dachte, dass Thea Weiß die stärkste Frau war, die sie kannte - eine Witwe, deren Mann in Russland gefallen war und deren Sohn in einem Lager saß, und die trotzdem jeden Morgen aufstand und Hemden nähte für die Schneiderei in Sondershausen und ihre Tochter zur Schule schickte und nie klagte, nie weinte, jedenfalls nicht so, dass jemand es sehen konnte.

Vor dem Kreishaus in Weimar, wo die Große Strafkammer an diesem Tag tagte, hatte sich bereits eine Menge versammelt. Nicht nur Eltern - Nachbarn, Bekannte, Neugierige aus der ganzen Umgebung. Die Geschichte der Greußener Jungs hatte sich herumgesprochen, in den Wartezimmern der Ärzte, beim Bäcker, auf den Feldern, in den Wirtshäusern, und nach dem Urteil von 1947 hatte sie einen Beigeschmack bekommen, der die Leute wütend machte. Und nun wollten viele sehen, ob die Justiz fähig war, einen Mann ohne Amt und Rang für eine große Schuld zur Rechenschaft zu ziehen - beim zweiten Versuch.

Arthur stieg aus dem Bus und sah das Gebäude an. Es war ein solider Bau aus der Kaiserzeit, mit Säulen am Eingang und einem steinernen Wappen über der Tür, das von Wind und Wetter so abgeschliffen war, dass man die Figuren nur noch erahnen konnte. Hier, dachte er, wurde über Mietstreitigkeiten und Eigentumsdelikte verhandelt, über Diebstähle und Nachbarschaftsklagen, über Zaunhöhen und Wasserrechte. Aber heute ging es um achtunddreißig Leben. Um die Toten, die niemand gezählt hatte, weil niemand ihre Gräber kannte. Um die Frage, ob ein Mann, der andere ins Verderben gestürzt hatte, dafür geradestehen musste.

Er richtete seinen Mantel, strich die Unterlagen glatt, die er in einer Ledermappe trug - der Mappe, in der er früher die Korrespondenz seiner Möbelfabrik aufbewahrt hatte -, und ging die Stufen hinauf. Seine Schritte hallten auf dem Stein, und für einen Moment hörte er nur das Hallen und sein eigenes Atmen und dachte an Karl-Heinz, der in diesem Moment vielleicht hinter dem Stacheldraht stand und nicht wusste, dass sein Vater gerade ein Gerichtsgebäude betrat, um für ihn auszusagen.

Arthur Anders saß in der ersten Reihe der Zuschauerbänke und betrachtete den Mann, der am Angeklagtentisch Platz genommen hatte.

Willi Koch trug wieder einen Anzug, der ihm zu groß war - ob von den Monaten in Aue oder von den Wochen in Untersuchungshaft, konnte Arthur nicht sagen. Die Schultern hingen, der Kragen stand ab, und die Ärmel reichten fast bis zu den Knöcheln. Koch wirkte kleiner als vor zwei Jahren, schmaler, als hätte ihn die Schuld, die er trug, physisch geschrumpft. Sein Haar war grau geworden in Aue.

Neben ihm saß Rechtsanwalt Seyfarth, derselbe wie 1947, mit seinem Aktenkoffer, und in der zweiten Reihe hinter ihm eine Frau, die Arthur als Elisabeth Koch erkannte. Sie trug ein dunkles Kleid und einen Hut, der ihr Gesicht beschattete, und sie hielt die Hände im Schoß, wie vor zwei Jahren. Einmal, als Koch sich zu ihr umwandte, schüttelte sie kaum merklich den Kopf. Was immer diese Geste bedeutete - Warnung, Ermahnung, Resignation -, Koch wandte sich wieder ab und starrte auf den Tisch. Zwischen ihnen lag eine Bankreihe, die wie ein Graben wirkte.

Der Sitzungssaal im Kreishaus war ein anderer als vor zwei Jahren, größer, mit Fenstern zum Hof, und doch derselbe Raum: dieselbe Kühle, dieselben Anzüge. Durch die hohen Fenster fiel die Junisonne in schrägen, staubigen Bahnen, aber die Wärme drang nicht bis in den Saal vor; die Mauern hielten eine Kühle fest, die seit dem Winter dort wohnte und nicht weichen wollte. Der Raum roch nach altem Holz, nach feuchtem Mauerwerk, nach den Anzügen, die zu lange im Schrank gehangen hatten, und nach einer Kälte, die nicht nur von den Wänden kam.

Arthur hatte Martha nicht mitnehmen wollen. »Das ist kein Ort für dich«, hatte er am Abend zuvor gesagt, als sie in der Küche standen und das Geschirr spülten - er wusch, sie trocknete ab, wie immer. Martha hatte ihn angesehen mit einem Blick, der keine Widerrede duldete, und geantwortet: »Es ist mein Sohn. Es ist mein Ort.« Sie war trotzdem gekommen, in dem dunkelblauen Kleid, das sie zu Hochzeiten und Beerdigungen trug.

Neben ihr saßen Thea Weiß, Heinrich Hohenstein, Gisela Müller, Frieda Bähr und ein Dutzend weitere Eltern und Angehörige. Sie füllten die ersten drei Reihen der Zuschauerbänke, dieselbe stumme Wand wie vor zwei Jahren. In der letzten Reihe saß der Schneider Kellermann, der seine besten Schuhe angezogen hatte und einen Kragen trug, den er seit zwanzig Jahren nicht getragen hatte, und der heute zum zweiten Mal aussagen sollte. Neben ihm ein junger Mann mit einem Notizblock, den Arthur inzwischen kannte - der Rundfunk in Berlin, hieß es, werde ein Stenogramm verlangen, ein Kommentator, der über die Verhafteten sprach, und Arthur empfand eine stille Genugtuung darüber - nicht weil er Öffentlichkeit suchte, sondern weil Öffentlichkeit bedeutete, dass es schwerer wurde, die Sache zu vergessen.

»Erheben Sie sich für das Gericht.«

Das Scharren der Bänke, das Rascheln der Mäntel, das Knarren alter Dielen. Zwei Dutzend Menschen standen auf, und die Stille, die folgte, war die Stille einer Kirchengemeinde vor dem Gebet.

Oberrichter Dr. Weber betrat den Saal, mit ihm ein Landrichter und drei Schöffen, Männer aus Weimar, ein Schlosser, ein Angestellter, einer, dessen Beruf Arthur nicht hörte. Weber war ein Mann in den Fünfzigern mit einer Haltung, die auch ohne Robe Autorität ausgestrahlt hätte. Sein Gang war gemessen, seine Schritte gleichmäßig, und er sah beim Eintreten nicht nach links und nicht nach rechts, sondern geradeaus, auf den Richtertisch, als gäbe es in diesem Raum nur das Gesetz und ihn.

Es begann mit einem Streit, der Arthur nichts anging und der ihn alles anging. Assessor Dr. Rinck, der für Hoffmanns Sozius erschienen war, beantragte die Zulassung der Nebenklage, und Seyfarth widersprach, und der Staatsanwalt schloss sich dem Widerspruch an, und das Gericht stellte die Entscheidung zurück, bis die Anklage verlesen war, und beschloss dann, nach geheimer Beratung: Die Nebenklage wird nicht zugelassen. Rinck legte Beschwerde ein, mündlich, zu Protokoll. Es änderte nichts. Arthur Anders, der drei Jahre lang Ordner gefüllt hatte, saß im Saal als das, was er nach dem Gesetz war: ein Zeuge, der auf seinen Aufruf wartete. Er sah Hoffmanns Assessor an, und der junge Mann sah zurück und hob die Schultern, kaum merklich, und Arthur begriff, dass es heute nicht um sein Papier ging. Es ging um das des Staates.

Staatsanwalt Klapp verlas die Anklage. Er war ein Mann von vielleicht vierzig mit einer Stimme, die sich bemühte, neutral zu klingen, und der man gerade deshalb anhörte, wie sehr ihn die Sache anging. Und dann tat er etwas, das der Saal nicht erwartet hatte: Er erweiterte die Anklage. Zur falschen Anschuldigung und zur Körperverletzung im Amt kamen die Freiheitsberaubung und die Freiheitsberaubung im Amt, Paragraphen zweihundertneununddreißig und dreihunderteinundvierzig, und er ließ sie verlesen, damit der Angeklagte wisse, woran er sei.

»Wie bekennt sich der Angeklagte?«, fragte Oberrichter Weber.

Koch stand auf. Seine Hände zitterten, und er musste sich am Tisch abstützen. Er wiederholte, was er 1946 gestanden und 1947 wiederholt hatte, mit derselben Formel: den Zettel, das Motiv, die Zurücksetzung. Er bestritt, was er 1947 bestritten hatte: die Schläge, außer bei Pfeiffer; die Verantwortung für das, was danach kam. Er sagte, die Verhaftungen wären auch ohne ihn gekommen. Er sagte es leise, mit gesenktem Kopf, und Arthur, der ihn zum dritten Mal so sah, dachte, dass Koch in vier Jahren nichts gelernt hatte außer der Reihenfolge seiner Sätze.

Dann die Zeugen.

Es waren zwölf, und Karl-Heinz Anders war nicht darunter, und Norbert Müller nicht, und keiner von denen, um die es ging, weil keiner von denen, um die es ging, hätte kommen können. Es kamen die, die in Greußen geblieben waren. Polizeihauptwachtmeister Nottrodt, neunundvierzig, dessen Revier im Februar die Aufstellung der Verhafteten nach Weimar geschickt hatte, die der Staatsanwalt jetzt dem Gericht übergab: siebenunddreißig Namen, zwei davon achtundfünfzig und fünfzig Jahre alt, der Rest zwischen fünfzehn und vierundzwanzig, jetziger Aufenthalt in Greußen nicht bekannt. Wilhelm Fröbe, sechzig, Maschinenschlosser, der 1945 Bürgermeister gewesen war und der aussagte, dass Koch selbst den Zettel gebracht habe, ins Rathaus, mit dem Satz: Den haben sie meiner Frau in die Kinokasse geschoben. Karl Limprecht, einundfünfzig, Werkzeugmacher, jetzt Friseur, der zweite Bürgermeister gewesen war und der sagte, er habe die Sache schon damals für fingiert gehalten, an dem Abend am Tisch. Motz, dreißig, der das Protokoll geführt hatte in jener Nacht und der vom Verhör wusste, was ein Protokoll nicht enthielt. Elliger, der Tischler, fünfundvierzig, weitläufig verschwägert mit dem Angeklagten und bereit auszusagen. Franke, dreiundvierzig, Metalldrücker, inzwischen Vorsteher der Maschinen-Ausleih-Station, der Mann auf dem Zettel. Zimmermann, der Koch im Dezember 1946 im Untersuchungsgefängnis besucht hatte und der berichtete, was Koch ihm dort erzählt hatte: dass die Hauptmacher in Greußen Franke und Elliger gewesen seien, der geistige Urheber Kranhold, und dass die getippten Zettel »die Mailändern« geschrieben habe, die aber über die Grenze gegangen sei. Kranhold selbst, jetzt Bürgermeister in Schlotheim. Otto Neubert, zum zweiten Mal, mit dem Satz vom Auswischen. Kellermann, zum zweiten Mal, fünfzig Jahre alt jetzt, Schneider in Greußen, der sich erinnerte wie vor zwei Jahren und der diesmal beeidigt wurde.

Und Arthur Anders, vierundfünfzig, Kaufmann in Greußen.

Er trat vor den Richtertisch und sagte, was er im April 1947 aufgeschrieben und im Juli 1947 gesagt hatte, und er sagte es diesmal unter Eid, und die Stimme war fest, bis auf die eine Stelle, die immer dieselbe blieb: »Ich habe ihn an der Stimme erkannt.« Koch sah auf den Tisch. Er warf ihm diesmal nichts vor. Vielleicht hatte Seyfarth es ihm ausgeredet, vielleicht hatte Aue es ihm ausgetrieben. Er saß nur da.

Seyfarth beantragte, den Polizeimeister Großniklaus zu laden, der in Weimar sein sollte, und Nottrodt wurde losgeschickt, ihn zu holen, und kam ohne ihn zurück; Großniklaus war in Weimar nicht anzutreffen. Der Staatsanwalt verzichtete auf ihn. Das Gericht lehnte den Antrag ab: Der Sachverhalt sei hinreichend geklärt. Und der Staatsanwalt legte ein Blatt vor, das er nicht verlesen ließ, weil alle Beteiligten auf die Verlesung verzichteten, und das Arthur erst am Abend von Rinck erklärt bekam: einen Brief des inhaftierten Helmut Trotzer, vom 23. April 1949. Ein Brief aus dem Lager. Der erste, der es je in einen Gerichtssaal geschafft hatte. Niemand las ihn vor. Er lag auf dem Tisch, und das Verfahren ging weiter, und Arthur wusste nicht, was darin stand, und wusste nur, dass ein Junge, der seit dreieinhalb Jahren hinter Draht saß, etwas geschrieben hatte, das in dieser Verhandlung lag, und dass niemand es hören wollte.

Als Letzter kam Dr. Schatz. Willi Schatz, fünfundsechzig Jahre alt, Schriftsachverständiger in Sondershausen, ein gebürtiger Greußener, wie Arthur wusste, ein Mann, der 1933 im Reichstagsbrandprozess ein Gutachten abgegeben hatte und der jetzt, sechzehn Jahre später, in Weimar über einen Zettel mit einem Totenkopf sprach. Der Verteidiger hatte protestiert, dass ein Sachverständiger nicht zugleich Zeuge sein könne, und das Gericht hatte beschlossen, ihn als beides zu hören. Schatz sagte, was er 1946 geschrieben hatte: dass er schon vor den Festnahmen in der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober die Zettel gesehen habe; dass er von jedem der Festgenommenen Schriftproben genommen habe und dass die Vergleichung in allen Fällen negativ ausgefallen sei; dass man ihm eine Schriftprobe des Angeklagten erst Monate später zugänglich gemacht habe; und dass die Vergleichung dann eindeutig ergeben habe, dass der Angeklagte der Schreiber des handgeschriebenen Zettels gewesen sei. Das W. Die Zeilenbasis, die abfiel.

»Und die maschinengeschriebenen?«, fragte Klapp.

»Ich habe seinerzeit die Vermutung geäußert, dass beide Sorten gleichen Ursprungs sein könnten«, sagte Schatz. »Wegen der Schriftverteilung. Eine Vermutung. Wer die Maschine bedient hat, hat sich nicht klären lassen. Welche Maschine es war, auch nicht.«

Es war die Wahrheit, und Arthur hatte sie gekannt, und er hatte gehofft, dass sie an diesem Tag nicht gesagt würde, und schämte sich dafür. Die Maschine hatte Schatz im Rathaus benannt, eine Continental in der Stadtkasse; wer darauf geschrieben hatte, war nie ermittelt worden. Die Frau, die im Westen war, hatte zwei Namen bekommen - »die Mailändern« aus Kochs Mund, Ruth Hoffer aus dem Schriftsatz der Nebenkläger - und keinen, den ein Gericht hätte laden können. Und Koch, der drei Jahre lang von einem Feuer gelebt hatte, das andere gelegt und das er nur benutzt hatte, saß da und hatte für diesen einen Punkt zum ersten Mal einen Zeugen auf seiner Seite: den Gutachter der Anklage.

Der Staatsanwalt ließ die Zeugen beeidigen. Kellermann, Anders, Nottrodt, Elliger, Motz, Limprecht, und Dr. Schatz. Und dann beantragte er noch etwas, und Oberrichter Weber verlas es selbst vom Blatt, damit der Angeklagte wisse, woran er sei: das Kontrollratsgesetz Nummer zehn. Artikel zwei, Absatz eins, Buchstabe c. Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Gesetz, das die Alliierten gemacht hatten für die Verbrechen des Regimes, das Willi Koch ins Konzentrationslager gebracht hatte, und das ein Gericht in Gera für anwendbar erklärt hatte auf das, was Willi Koch selbst getan hatte. Der Angeklagte und sein Verteidiger erhielten Gelegenheit, ihre Verteidigung danach zu richten. Sie erklärten nichts.

Staatsanwalt Klapp erhob sich zu seinem Plädoyer. Er sprach zwanzig Minuten lang, ohne Unterbrechung, und jeder Satz traf.

»Der Angeklagte sagt, die Verhaftungen wären auch ohne ihn gekommen«, begann er, ruhig, fast leise, und gerade die Ruhe gab seinen Worten ein Gewicht, das Lautstärke nicht hätte erreichen können. »Vielleicht. Wir wissen nicht, was ohne ihn gekommen wäre. Wir wissen, was mit ihm gekommen ist. Er hat den Zettel geschrieben, der aus einer Angst einen Fall machte. Er hat ihn selbst ins Rathaus getragen und den Bürgermeister belogen. Er hat am Tisch gesessen, als die Namen geschrieben wurden, und nachgeholfen. Er hat die Binde umgebunden und ist von Tür zu Tür gegangen. Er hat in der Nacht Minderjährige geschlagen, mit der Faust, mit dem Griff einer Pistole, und er hat einen Eichenstuhl neben einem Siebzehnjährigen zerschlagen, damit der wusste, was als Nächstes kam. Und als die Besatzungsmacht die Jungen übernahm - als er sah, was sein Zettel ausgelöst hatte -, hat er nicht einen Schritt getan, um zu sagen, was er wusste. Er hat es acht Monate lang für sich behalten, bis ein Gutachter ihm die Hand nachwies. Wer den Anlass gibt, dass ein anderer seiner Freiheit beraubt wird, dem erwächst die Pflicht, für deren Aufhebung tätig zu werden, sobald er den Grund erkennt. Der Angeklagte hat das Gegenteil getan. Er hat die Verhaftungen gefördert und fortgesetzt und sich daran beteiligt.«

Er trat vor den Richtertisch.

»Die Verteidigung wird sagen, er sei ein kleines Rad gewesen. Ein Rad hat keine Hände. Der Angeklagte hat welche. Was sie getan haben, steht in den eidesstattlichen Versicherungen, die Sie gehört haben, und es steht in den Gesichtern der Männer und Frauen in diesem Saal, die vier Jahre lang nicht wissen, wo ihre Söhne sind. Otto Landgraf, von dem seine Mutter seit dreieinhalb Jahren keine Zeile hat. Helmut Kühn, ein Junge mit einem Bein, den man trotzdem holte. Alfred Hafermalz, siebenundvierzig, Familienvater. Hans Götze, vierzehn, als man ihn holte. Über keinen von ihnen ist den Angehörigen bis heute etwas bekannt, trotz eifrigster Bemühungen. Diese Namen kennt das Gericht aus den Akten der Nebenkläger, die es nicht zugelassen hat, und es kennt sie aus dem Brief eines Inhaftierten, den es nicht verlesen hat, und es kennt sie, weil ganz Thüringen sie inzwischen kennt. Es ist nicht Sache dieses Gerichts, über das Schicksal der Verhafteten zu befinden. Es ist Sache dieses Gerichts, zu befinden, ob der Mann, der dieses Schicksal in Gang gesetzt hat, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat. Ich sage: Ja. Aus persönlichem, politischem Geltungsbedürfnis heraus hat er unschuldige Menschen ins Unglück gestoßen und hat es in Kauf genommen und gebilligt. Das ist unmenschlich im Sinne des Gesetzes. Und ich beantrage, den Angeklagten wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt zu acht Jahren Zuchthaus zu verurteilen und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre abzuerkennen.«

Acht Jahre.

Die Worte hallten nach im Saal. Acht Jahre - es war nicht genug, nicht annähernd genug für so viele, die nicht zurückkehrten. Aber es war eine Zahl, die Gewicht hatte, eine Zahl, die viermal so groß war wie die von 1947, und Arthur sah, wie Heinrich Hohenstein neben ihm die Fäuste öffnete, zum ersten Mal an diesem Tag.

Seyfarth versuchte in der Verteidigung, was er konnte. Er war kein schlechter Anwalt - im Gegenteil, er war geschickt, redegewandt, und er fand die richtigen Worte für die falschen Argumente. Er malte das Bild eines verängstigten Mannes in einer Ausnahmesituation - eines kleinen Rädchens, das von den großen Kräften der Geschichte zermalmt worden war.

»Mein Mandant ist kein Verbrecher«, sagte er und wandte sich dabei nicht an den Richter, sondern an den Saal, an die Eltern, als wolle er sie überzeugen. »Er ist ein Mann, der aus gekränktem Ehrgeiz die falsche Entscheidung getroffen hat. Ein Mann, der die Konsequenzen seines Handelns nicht absehen konnte und sie heute zutiefst bereut. Bedenken Sie die Umstände, Herr Oberrichter. Im Oktober 1945 herrschte in der sowjetischen Besatzungszone ein Klima der Angst. Die alte Ordnung war zusammengebrochen, die neue noch nicht errichtet. Mein Mandant war ein kleiner Mann, ein Wassermeister, ein Filmvorführer im Kino. Er hatte kein Amt, keinen Einfluss, keine Macht. Er hatte einen Zettel. Und die Schuld für das, was danach kam, trägt nicht allein mein Mandant. Die Schuld trägt ein System, das keine Beweise verlangte, das keine ordentlichen Verfahren kannte, bevor es verhaftete. Mein Mandant war das Werkzeug. Das System war der Täter.« Acht Jahre Zuchthaus, sagte er, seien zu hoch. Er stelle die Höhe der Strafe dem Gericht anheim. Er bitte, die Untersuchungshaft anzurechnen.

Arthur hörte zu und dachte: Das Argument ist nicht falsch. Es ist nur unvollständig. Ja, das System trug Schuld. Die Kommandantur, die keine Fragen stellte. Die Offiziere, die keine Beweise verlangten. Die Bürokratie, die achtunddreißig Greußener über Weimar in ein Lager verlud, ohne ein einziges ordentliches Verfahren. All das stimmte. Aber es änderte nichts daran, dass Koch den Zettel geschrieben hatte. Dass Koch am Tisch gesessen hatte. Dass Koch im Rathaus selbst zugeschlagen hatte. Dass Koch den ersten Stein geworfen hatte und nun behauptete, die Lawine sei nicht seine Schuld.

Ein Werkzeug, hatte Seyfarth gesagt. Aber ein Werkzeug schreibt keine Zettel. Ein Werkzeug trägt sie nicht ins Rathaus. Ein Werkzeug bindet sich keine Binde um. Ein Werkzeug beantragt keine Bescheinigung seiner antifaschistischen Verdienste, drei Tage danach, bei der Gemeindeverwaltung, wo Paul Kögel ihn in die Schublade legte. Und ein Werkzeug zerschlägt keinen Eichenstuhl neben einem Siebzehnjährigen und schlägt keinem Jungen ohne Hände mit der Pistole auf den Kopf. Werkzeuge haben keine Hände. Koch hatte welche, und Arthur hatte gehört, was sie taten.

Dann bekam Koch das letzte Wort. Er stand auf, und er sah in den Saal, zum ersten Mal an diesem Tag, und er sagte: »Die Inhaftierungen wären auch ohne meine persönliche Einwirkung vonstatten gegangen.« Er bat, die Untersuchungshaft anzurechnen. Er bat um eine milde Strafe. Dann setzte er sich, und Elisabeth Koch hinter ihm sah auf die Handbreit Bank vor sich, und niemand im Saal sagte etwas, weil es zu diesem Satz nichts zu sagen gab, das man in einem Gerichtssaal hätte sagen dürfen.

Das Gericht beriet. Es beriet lange, für die, die im Saal saßen, und kurz, für ein Gericht. Dann kam es zurück, und alle erhoben sich, und Oberrichter Dr. Weber verlas das Urteil.

»Im Namen des Deutschen Volkes. Der Angeklagte Willi Koch ist eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und der Körperverletzung im Amt schuldig.«

Arthur hielt den Atem an. Neben ihm spürte er Martha, die seine Hand umklammerte, so fest, dass ihre Fingerknöchel weiß wurden.

»Er wird deshalb zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren verurteilt. Die erlittene Untersuchungshaft wird auf die erkannte Strafe angerechnet. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Haftfortdauer wird beschlossen.«

Und dann die Gründe, mündlich, das Wesentliche, in der Stimme eines Mannes, der wusste, was er tat und dass es nicht reichte. Dass der Angeklagte den Zettel geschrieben und in den Kassenschalter des Lichtspieltheaters gelegt habe. Dass seine Ehefrau ihn gefunden und ihm ausgehändigt und er ihn selbst ins Rathaus gebracht habe. Dass in der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober 1945 rund dreißig Personen festgenommen und im Rathaus verhört worden seien, und dass der Angeklagte, damals Hilfspolizist mit weißer Armbinde, selbst Personen festgenommen und in die Vernehmungen eingegriffen habe. Dass er die festgenommenen Karl Heinz Anders und Hans-Joachim Pfeiffer, damals siebzehn beziehungsweise dreiundzwanzig Jahre alt, grundlos durch Schläge misshandelt habe - erwiesen durch die Aussagen der Zeugen Elliger und Kellermann, auch wenn der Angeklagte es bestreite. Dass etwa zwei Drittel der Festgenommenen in den nächsten Tagen entlassen und die anderen der politischen Polizei der Besatzungsmacht übergeben worden seien, und dass von den fünfunddreißig oder etwas mehr jungen Leuten, die diese festgenommen habe, bisher keiner zurückgekehrt sei. Dass eine Werwolf-Organisation in Greußen nicht bestanden habe; dass die Zeugen Limprecht und Schatz schon damals zu der Ansicht gekommen seien, es handle sich um eine fingierte Angelegenheit. Dass sich nicht habe klären lassen, wer die maschinengeschriebenen Zettel angefertigt habe. Dass der Zettel des Angeklagten, wenn auch vielleicht nicht die alleinige, so doch zusammen mit den anderen die ausschlaggebende Ursache dafür gewesen sei, dass einer größeren Anzahl von Menschen die Freiheit entzogen worden und zum Teil noch immer entzogen sei. Und dass der Angeklagte, weil er die verabscheuungswürdige Tat, deren schwerwiegende Folgen er vorausgesehen habe, aus eigensüchtigen politischen Beweggründen begangen habe, eine unmenschliche Handlung an deutschen Zivilpersonen und damit ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen habe. Wegen der Ehrlosigkeit seiner Gesinnung seien ihm außerdem die bürgerlichen Ehrenrechte abzuerkennen.

Fünf Jahre.

Einen Moment lang war es still. Eine Sekunde, vielleicht zwei. Dann brach der Saal aus - nicht in Jubel, dafür war zu viel verloren, aber in ein vielstimmiges, ungläubiges Aufbegehren, in dem Erleichterung und Wut so ineinander lagen, dass man sie nicht trennen konnte. Fünf Jahre Zuchthaus. Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es war mehr, als die Eltern zu hoffen gewagt hatten, und es war weniger, als die Toten wert waren, und beides war wahr. »Fünf Jahre!«, rief einer. »Fünf Jahre für all unsere Toten!« Gisela Müller stand auf, und es war kein Schrei der Wut, sondern der Verzweiflung: »Fünf Jahre! Und mein Junge sitzt das vierte Jahr, mit Händen, die ihm der Krieg genommen hat, ehe der da ihn holen ließ!« Heinrich Hohenstein schlug mit der Faust auf die Bank, dass das Holz splitterte, ein heller, scharfer Laut, der durch den Saal schnitt wie ein Peitschenhieb. Frieda Bähr ließ ihre Stricknadeln fallen. Sie klapperten auf den Boden, rollten unter die Bank, und Frieda sah ihnen nach, als hätte sie vergessen, was Stricknadeln waren, wie im Korridor vor zwei Jahren.

Oberrichter Weber klopfte mit dem Hammer. »Ruhe im Saal! Das Urteil ist gesprochen.« Sein Gesicht war unbewegt, aber etwas in seinen Augen - eine Müdigkeit, ein Schatten - sagte Arthur, dass Weber wusste, was er getan hatte. Dass er nach dem Gesetz geurteilt hatte, nach dem strengsten, das er hatte, und dass das Gesetz nicht genug war.

Arthur saß und rührte sich nicht. Martha neben ihm weinte, leise und ohne Schluchzen, die Tränen liefen über ihr Gesicht, ohne dass sie sie abwischte, und sie tropften auf das dunkelblaue Kleid und hinterließen dunkle Flecken, die aussahen wie Tintenkleckse auf einem Brief, der nie abgeschickt werden würde.

Thea Weiß saß aufrecht wie ein Stein und sah geradeaus, als könnte sie durch die Wand blicken, durch die Mauern, durch die Kilometer, bis zu dem Ort, an dem ihr Sohn saß und nichts von alldem wusste. Ihre Hände lagen im Schoß, gefaltet, und kein Muskel in ihrem Gesicht bewegte sich. Sie war jenseits der Tränen, jenseits der Wut. Sie war an dem Ort, den man erreicht, wenn man alles verloren hat außer der Haltung.

Koch stand auf, und für einen Moment sah er sich um, als suche er einen Ausgang, durch den er noch entkommen könnte. Aber es gab keinen. Zwei Justizbeamte traten an den Angeklagtentisch, einer auf jede Seite, und der eine legte ihm die Hand auf die Schulter, nicht grob, beinahe sachlich, wie man ein Paket entgegennimmt. Kochs Schultern sackten unter der Hand zusammen. Elisabeth Koch erhob sich halb, eine Bewegung ohne Ziel, und setzte sich wieder. Dann führten sie ihn ab - nicht durch die große Tür, durch die der Saal hinausströmte, sondern durch eine kleine Seitentür neben dem Richtertisch, die in einen Gang führte, von dem niemand wusste, wohin er ging, außer dass er nicht nach Greußen führte. Nicht heute.

So sah Arthur Willi Koch zum letzten Mal: einen Mann, der durch eine Seitentür verschwand, zwischen zwei Beamten, der Kopf gesenkt. Was danach aus ihm wurde, erfuhr Arthur ein halbes Jahr später, und es war nicht das, was die Seitentür versprach.

Fünf Jahre Zuchthaus. Für die vielen, die nicht zurückkamen. Für die Verstümmelten und die Lungenkranken, die man verschleppt hatte. Für die Toten in den namenlosen Gruben - und es würden mehr werden, das wusste Arthur, bevor es vorbei war.

Die Absurdität ließ sich in Zahlen ausdrücken, und Arthur Anders war ein Mann der Zahlen: Fünf Jahre, das waren rund achtzehnhundert Tage, geteilt durch achtunddreißig Verschleppte. Das ergab, wenn man rechnete, sieben Wochen pro zerstörtem Leben. Sieben Wochen für einen Toten, der seine Mutter nie wiedersah. Sieben Wochen für einen Jungen ohne Hände, den man als Werwolf in den Keller gesperrt hatte. Es war mehr als nichts. Es war zweieinhalbmal so viel wie 1947. Es war ein Urteil mit Gewicht, eines, das man nicht wegwischen konnte. Und es war doch so wenig, dass Arthur sich fragte, ob es überhaupt eine Zahl gab, die gestimmt hätte.

Vor dem Gerichtsgebäude blieben die Eltern stehen. Niemand ging. Niemand wusste, wohin mit der Erleichterung, die keine war, mit der Wut, die keinen Ort mehr hatte, mit dem Gefühl, dass die Gerechtigkeit zugleich gesiegt und versagt hatte. Sie standen auf den Stufen, in der milden Juniluft, und die Sonne stand schon hoch und warf kurze, harte Schatten über den Platz, ein Licht, das nichts wärmte, weil es im Inneren nichts zu wärmen gab.

Heinrich Hohenstein stand mit geballten Fäusten da und atmete schwer. Seine Augen waren rot, nicht von Tränen - Hohenstein weinte nicht -, sondern von dem Druck, den er hinter den Lidern spürte und der nach einem Ausweg suchte. »Fünf Jahre«, sagte er. »Sie haben ihn weggesperrt. Gut. Diesmal richtig. Aber mein Gerhard sitzt seit dreieinhalb Jahren in einem Loch, und kein Urteil der Welt holt ihn da raus. Der Koch zahlt - und meinem Jungen bringt es nichts.«

Seine Frau legte die Hand auf seinen Arm. »Heinrich.«

»Sie haben den Mann bestraft, der angefangen hat. Schön. Und die, die ihn dann verschleppt haben, sitzen in Moskau und schlafen ruhig.«

Gisela Müller stand abseits, allein. Alfred war nicht mitgekommen, sein Herz hatte die Fahrt nicht erlaubt. Sie hatte die Hände ineinandergelegt, und Arthur sah, dass sie die Finger bewegte, als übe sie etwas, und begriff, dass sie das Brot klein brach, das nicht da war. Die Garbe-Mutter stand ein Stück weiter, das Foto an die Brust gedrückt, und sah niemanden an. Sie hatte keinen Sohn, den sie an der Hand halten konnte. Sie hatte nur das Bild.

Paul Kögel, der während des ganzen Prozesses Notizen gemacht hatte - drei Seiten, eng beschrieben, in seiner kleinen, ordentlichen Handschrift -, trat neben Arthur. »Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Arthur. Das steht jetzt in einem deutschen Urteil. Das ist mehr, als wir vor einem Jahr zu hoffen gewagt hätten.«

Arthur sah ihn an. Seine Augen waren müde, tiefer eingesunken als noch vor einem Jahr, und die grauen Schläfen hatten sich weiter über den Scheitel ausgebreitet. Er sah aus wie ein Mann, der zehn Jahre in vieren gelebt hatte. Aber seine Stimme war ruhig, als er antwortete.

Kögel hatte recht. Juristisch gesehen war der Tag ein Erfolg, ein größerer, als Arthur erwartet hatte. Koch war schuldig gesprochen worden, nicht milde, sondern fünf Jahre lang, und nicht wegen eines Zettels, sondern wegen dessen, was der Zettel den Menschen angetan hatte. Es gab jetzt ein Dokument, ein Urteil einer Großen Strafkammer, das schwarz auf weiß bestätigte, was Arthur seit fast vier Jahren behauptete: Sein Sohn war unschuldig. Die achtunddreißig waren unschuldig. Es hatte keinen Werwolf gegeben.

Und doch fühlte sich Gerechtigkeit anders an, als Arthur es sich vorgestellt hatte. Sie fühlte sich hohl an, wie ein Sieg, der zu spät kam und das Falsche gewann. Koch saß. Karl-Heinz saß auch - nur hinter einem anderen Zaun, einem, den kein deutsches Gericht öffnen konnte.

»Es ist ein Werkzeug«, sagte Arthur schließlich, und Kögel sah ihn überrascht an, weil der Satz so nüchtern klang, so geschäftsmäßig, als spräche ein Fabrikant über einen Liefervertrag. »Das Urteil ist ein Werkzeug. Ein Dokument. Ab heute kann ich in jedem Brief schreiben: Der Denunziant ist schuldig gesprochen worden, von einem deutschen Gericht, wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit, zu fünf Jahren Zuchthaus. Ab heute steht es schwarz auf weiß. Und jede Behörde, die meinen Brief in den Papierkorb wirft, muss wissen, dass sie ein Urteil mit in den Papierkorb wirft.«

Kögel nickte langsam. Er verstand. Arthur kämpfte nicht für Genugtuung. Er kämpfte für seinen Sohn. Und für seinen Sohn brauchte er Werkzeuge, nicht Gefühle.

»Er wird Revision einlegen«, sagte Kögel. »Seyfarth hat es schon angekündigt.«

»Soll er«, sagte Arthur. »Das Urteil ist gesprochen. Man kann es anfechten. Man kann es nicht ungesagt machen.«

Er irrte sich, aber das wusste er an diesem Tag nicht.

Am Abend saßen die Eltern noch einmal zusammen, im Wohnzimmer der Anders, wo alles begonnen hatte - wo sie sich zum ersten Mal versammelt hatten, in der Woche nach den ersten Verhaftungen, als die Angst noch frisch war und die Hoffnung noch unversehrt. Fast vier Jahre war das her, und das Wohnzimmer hatte sich verändert: Die Möbel waren die gleichen, aber sie wirkten kleiner, enger, als hätte der Kummer die Wände zusammengeschoben.

Martha hatte Kaffee gekocht, den dünnen, bitteren Kaffee, der längst nicht mehr nach Kaffee schmeckte, aber heiß war und etwas in den Händen, das man halten konnte. Durch das offene Fenster kam der laue Juniabend herein, der Geruch nach Holunder aus dem Nachbargarten, und es war beinahe obszön, wie schön der Abend war. Die Stimmung war die eines Begräbnisses ohne Leiche - eine Trauer, die keinen Namen hatte und keinen Ort und die deshalb nirgendwo hin konnte.

Frieda Bähr strickte - sie hatte die Nadeln vom Gerichtsboden aufgehoben, den Faden wieder aufgenommen und strickte weiter, als hätte es keine Unterbrechung gegeben, am zweiten Pullover für ihren Karl, den sie noch immer nicht heimhatte. Ihre Nadeln klickten in der Stille wie ein Metronom, das die Zeit maß, die verging, ohne dass sich etwas änderte.

»Fünf Jahre«, sagte Heinrich Hohenstein noch einmal, als könnte die Wiederholung dem Urteil ein anderes Gewicht geben. »Sie haben ihn weggesperrt, das ist mehr, als ich geglaubt hätte. Aber es bringt mir den Gerhard nicht wieder.«

»Es bringt keinen von ihnen wieder«, sagte Kögel. Er stand am Fenster, die Hände hinter dem Rücken verschränkt, und sprach in seinem leisen, sachlichen Ton, der manchmal tröstlicher war als laute Worte, weil er nicht trösten wollte, sondern informieren. »Aber es ist ein Schuldspruch. Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das steht in den Akten des Landgerichts Weimar, und wenn es dort stehen bleibt, kann es uns niemand mehr nehmen. Kein Beamter, kein Minister, kein Kommandant.«

Thea Weiß saß in der Ecke und nähte. Sie hatte ein Hemd auf dem Schoß - nicht für die Schneiderei, sondern eines von Kurts Hemden, das sie ausbesserte, obwohl Kurt seit dreieinhalb Jahren weg war und das Hemd in seinem Schrank lag und auf ihn wartete. Sie nähte und sagte nichts, und das Nadelgeräusch mischte sich mit dem Klicken von Friedas Stricknadeln zu einer leisen Melodie, die nach Arbeit klang und nach Warten.

Auf dem Heimweg sprach Arthur kein Wort. Martha saß neben ihm im Bus und hielt seine Hand, die trotz des warmen Abends kalt war und steif, die Hand eines Mannes, der den ganzen Tag Akten festgehalten hatte und dessen Finger vergessen hatten, loszulassen. Hinter ihnen saßen die anderen Eltern, jeder in seiner eigenen Stille eingeschlossen, jeder mit seinen eigenen Gedanken, die alle denselben Namen trugen: den Namen eines Sohnes, der nicht nach Hause kam.

Draußen war es dunkel geworden. Die Landschaft hinter den schmutzigen Scheiben war verschwunden, und an ihre Stelle war die Nacht getreten, schwarz und undurchdringlich, und die Scheinwerfer des Busses schoben sich durch die Finsternis wie die Hände eines Blinden, der den Weg sucht.

»Das kann nicht das Ende sein«, sagte Martha schließlich, als sie die Greußener Kirche sahen - den Turm, der sich schwarz gegen den Himmel abhob, vertraut wie ein Gesicht.

Arthur antwortete lange nicht. Er sah aus dem Fenster, auf den Turm, auf die Dächer, auf die Straßen, die er kannte wie seine eigene Handschrift. Dann, als der Bus hielt und sie ausstiegen und die laue Nachtluft sie empfing: »Es ist nicht das Ende. Koch ist schuldig gesprochen worden. Offiziell. Wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Das ist ein Beweis - ein juristischer Beweis -, dass es keinen Werwolf gab. Und wenn es keinen Werwolf gab, dann sind unsere Söhne unschuldig. Und wenn sie unschuldig sind, müssen sie freigelassen werden.«

»Glaubst du, die Russen interessiert ein deutsches Urteil?«

»Vielleicht nicht heute. Aber irgendwann. Irgendwann wird sich jemand die Akten ansehen. Und dann wird er dieses Urteil finden. Und dann wird er sich fragen, warum achtunddreißig Menschen in einem Lager sitzen, deren Denunziant von einem deutschen Gericht verurteilt wurde.«

Martha schwieg. Sie sah ihren Mann an, diesen Mann, der in vier Jahren um ein Jahrzehnt gealtert war, der jede Nacht am Schreibtisch saß und Briefe schrieb, und der gerade einen halben Sieg errungen hatte und ihn trotzdem nicht als Sieg empfinden konnte, weil der Junge, um den es ging, noch hinter dem Zaun saß. Sie liebte ihn dafür - für diese Hartnäckigkeit, die an Sturheit grenzte und die vielleicht Sturheit war, aber eine Sturheit, die aus Liebe kam. Und sie fürchtete um ihn, weil ein Mensch nicht ewig kämpfen konnte, ohne zu brechen, und weil sie die Zeichen sah - die grauen Haare, die tiefen Augenringe, die zitternden Hände am Abend, den schweren Gang, der schwerer wurde mit jedem Monat.

»Komm erst mal rein«, sagte sie. »Iss etwas.«

Arthur sah sie an, als hätte sie etwas Unverständliches gesagt. Essen, jetzt, nach diesem Tag? Dann sah er ihr Gesicht, und in ihrem Gesicht las er, was sie nicht sagte: dass sie ihn brauchte, ganz, lebendig, bei Kräften, nicht als einen Mann, der sich für seinen Sohn aufzehrte und am Ende weder dem Sohn noch ihr noch sich selbst etwas nützte. Also nickte er und folgte ihr in die Küche und aß die Kartoffelsuppe, die sie am Morgen gekocht hatte und die jetzt lauwarm war, und die Suppe schmeckte nach Kartoffeln und Salz und ein wenig nach Majoran, und für einen Moment war die Welt einfach - nur ein Mann, eine Frau und ein Teller Suppe.

Dann ging er in sein Büro, setzte sich an den Schreibtisch und begann einen neuen Brief. An den Parteivorstand der SED in Berlin, an die Sowjetische Militäradministration, an das Justizministerium. Diesmal mit einer neuen Waffe in der Hand: einem Urteil, das bestätigte, was er seit fast vier Jahren behauptete.

Sehr geehrte Herren, in der Anlage übersende ich Ihnen das Urteil des Landgerichts Weimar vom 2. Juni 1949, in dem der Denunziant Willi Koch des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt für schuldig befunden und zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Das Gericht hat festgestellt, daß eine Werwolf-Organisation in Greußen nicht bestanden hat. Ich bitte Sie dringend, dieses Urteil bei der Überprüfung der Haft meines Sohnes Karl-Heinz Anders und seiner Mitgefangenen zu berücksichtigen...

Er schrieb bis drei Uhr morgens. Martha kam zweimal die Treppe herunter - einmal mit Kaffee, einmal mit einer dünnen Decke, die sie ihm um die Schultern legte, weil die Nacht durchs offene Fenster kühl geworden war und Arthur das Frösteln nicht mehr bemerkte, das ihn längst durchlief. Beide Male sagte sie nichts, und er sagte nichts, und das Schweigen zwischen ihnen war nicht leer, sondern voll - voll von allem, was sie wussten und nicht aussprechen mussten.

Dann legte er den Füller hin, lehnte sich zurück und schloss die Augen. Seine Hand lag auf dem Tisch, und der blaue Tintenfleck zwischen Daumen und Zeigefinger glänzte im Schein der Petroleumlampe, die er vergessen hatte zu löschen.

Das Urteil reichte nicht - kein Urteil hätte gereicht, und für die Lebenden hinter dem Zaun änderte es vorerst nichts. Aber es war ein Werkzeug. Ein Schuldspruch. Ein Name: Willi Koch. Ein Verbrechen: gegen die Menschlichkeit. Eine Strafe: fünf Jahre Zuchthaus. Eine Zahl: achtunddreißig unschuldig Verhaftete. Das war mehr, als er vor zwei Jahren gehabt hatte, als ein anderes Gericht zwei Jahre gesagt hatte und ein Weihnachten. Und Arthur Anders war ein Mann, der mit Werkzeugen umzugehen wusste.

Auf dem Schreibtisch lag der Ordner, der inzwischen so dick war, dass er nicht mehr zuging. Arthur legte das Urteil obenauf - das wichtigste Dokument in einer Sammlung von hunderten. Dann löschte er die Lampe und ging die Treppe hinauf, zu Martha, die schlief oder so tat als ob, und legte sich neben sie und schloss die Augen.

Morgen würde er den nächsten Brief schreiben. Und übermorgen den nächsten. Und den nächsten. So lange, bis Karl-Heinz nach Hause kam.

Alle Kapitel
  1. Kapitel 1: Der Zettel38 Min.
  2. Kapitel 2: Der Denunziant43 Min.
  3. Kapitel 3: Die Verhaftungen56 Min.
  4. Kapitel 4: Der Kampf der Eltern41 Min.
  5. Kapitel 5: Das Gefängnis35 Min.
  6. Kapitel 6: Das Lager51 Min.
  7. Kapitel 7: Der harte Winter52 Min.
  8. Kapitel 8: Der Prozess56 Min.
  9. Kapitel 9: Briefe ins Nichts53 Min.
  10. Kapitel 10: Wendepunkt44 Min.
  11. Kapitel 11: Die Heimkehr38 Min.
  12. Kapitel 12: Neue Anfänge44 Min.
  13. Nachwort des Autors7 Min.